Die Kollegien der Mitglieder
Die Gesellschafter werden je nach ihrem Engagement in fünf Stimmrechtskollegien eingeteilt.
Jedes Kollegium wählt einen oder mehrere Verwaltungsratsvertreter/innen, die es bei Abstimmungen und Entscheidungen vertreten.
Jedes der fünf Kollegien hat ein gleichwertiges Stimmrecht von 20 %.
- Mitglieder, die seit mindestens sechs Monaten in der Genossenschaft beschäftigt sind und einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag haben,
unabhängig von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. - Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die für ihre Mandate bezahlt werden
- Mitglieder, die direkt zum Dienstleistungsangebot der Genossenschaft beitragen
ehrenamtlich tätig sind.
- Mitglieder natürliche oder juristische Personen, die Medizinprodukte oder andere Hilfsmittel für die Empfängnisverhütung entwickeln und/oder herstellen oder diese fördern, sowie aktuelle, spätere oder ehemalige Nutznießer der SCIC-Dienstleistungen.
Mitglieder, die ihr Fachwissen über ein Gebiet oder eine
Praxis im Zusammenhang mit Empfängnisverhütung aktiv in die Genossenschaft einbringen möchten, einschließlich der folgenden Unterkategorien:
● Medizinische Fachkräfte
● Expertinnen und Experten aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen
● Unterstützende Organisationen
● Expertinnen und Experten für Anwenderinnen und Anwender :
Mitglieder juristische Personen oder Personen mit Vereinsstatus und Mitglieder mit einer vertraglichen Beziehung zu Entrelac.coop, die die Projekte der SCIC auf jegliche Art und Weise unterstützen, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen - insbesondere jede Art von öffentlicher oder privater Organisation, die Entrelac.coop finanzielle oder betriebliche Ressourcen zur Verfügung stellt
Mitglieder Natürliche oder juristische Personen, die die Genossenschaft unterstützen möchten und nicht unter die vorgenannten Kategorien fallen.